Rita ROSENSTIEL
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Analyse    dieses    Versagens    der    KESB    Waadtland    (Kinder-    und    Erwachsenen-Schutz- Behörde Einleitung Die   öffentliche   Meinung   hat   letztmals   im   Januar   2015   mit   der   Fernsehsendung   von   CEPPI   von   diesem   Skandal Kenntnis genommen. Die   Waadtländer   Regierungsräte   der   Kaviar-Linken,   Béatrice   MÉTRAUX   (Inneres),   und   Pierre-Yves   MAILLARD (Gesundheitswesen)     hatten     die     Gelegenheit,     sich     staatsmännisch     zu     verhalten.     Diesen     Lenkern     der Waadtländer   Politik   fehlte   aber   die   Redlichkeit,   unverzüglich   den   von   Waadtländer   Magistraten   angerichteten Schaden   zu   reparieren.   Es   wäre   billig   gewesen,   sich   beim   Opfer   zu   entschuldigen   und   es   wenigstens   materiell zu entschädigen. Aber    nein,    diese   Apparatschiks    (MÉTRAUX    ist    ehemalige    Gerichtsschreiberin    und    MAILLARD    ehemaliger Gewerkschaftsfunktionär)   liessen   die   «Justiz»   sich   ankurbeln.   Sich   selbst   genügend   hat   das   System   die   Affäre während   4   Jahren   verschleppt   und   Rita   ROSENSTIEL   blieb   auf   der   Strecke.   Denn   das   heutige   Justizsystem   ist unheilbar krank und unfähig, die eigenen Irrläufe zu korrigieren. Für   den   Steuerzahler   ergaben   sich   dadurch   überhaupt   keine   Einsparungen. Anstatt   an   Rita   ROSENSTIEL   eine angemessene    Entschädigung    für    die    Vernichtung    ihrer    Sachen,    an    denen    sie    so    sehr    gehangen    hatte, auszuzahlen,    wurden    ihre    Steuergelder    viel    grosszügiger    verpulvert,    indem    man    «die    Justiz    ihre    Arbeit verrichten   liess».   Das,   was   dieses   KESB-Opfer   nach   Ausgang   der   Gerichtsschlachten   heute   empfindet,   ist   in ihrem Brief vom 15.03.18  an den Obergerichtspräsidenten Eric KALTENRIEDER beschrieben. Rita ROSENSTIEL, zermalmt von der wild gewordenen Justizmaschinerie Die Verbeiständung Diese   mehrsprachige   Dame   (geboren   am17.02.1924)   mit   ihrem   beachtlichen   kulturellen   Wissen   erzählt   in   ihrer faszinierenden   Eigenbiographie   «Pourquoi   ?»   humorvoll   ihren   nicht   gerade   üblichen   Werdegang,   welche   sie   im Alter von 93 verfasst hat. In   ihrer   zweiten   Lebenshälfte   opferte   sie   sich   für   die   Förderung   von   Künstlern   auf   und   verausgabte   so   ihr einstiges   Vermögen.   Schliesslich   liess   sie   sich   in   einer   Dreizimmer-Wohnung   in   Morges   nieder,   und   amtete ehrenamtlich als Kuratorin der PADEREWSKI-Stiftung. Dieses Amt gab sie im 1999 ab. Als   sie   dem   Alter   von   90   Jahren   naherückte,   offerierte   ihr   die   Gemeinde   Morges   die   sporadische   Mithilfe   einer Sozialmitarbeiterin   zum   Verrichten   des   Haushaltes   und   der   monatlichen   Abrechnungen.   Dreimal   pro   Woche servierte   man   ihr   zuhause   eine   Mahlzeit.   Sie   lebte   von   der   AHV   und   Ergänzungsleistungen.   Ihr   verstorbener Bruder   unterstützte   sie   bis   im   2012   finanziell.   Dann   musste   sie   auf   ihre   letzten   Reserven   zugreifen.   Ein   Beitrag von   etwa   CHF   1'000   je   Monat   seitens   der   Gemeinde   hätte   diesen   Engpass   wohl   behoben.   Diese   Lösung   hätte wahrscheinlich   dreimal   weniger   gekostet   als   die   Versorgung   in   einem Altersheim.   (Die   Pension   kostet   etwa   CHF 5'300.-, wahrscheinlich hälftig von der AHV/Ersatzleistungen und von der Gemeinde Morges finanziert. Die   erwähnte   Sozialhelferin   begann,   sich   wegen   der   Sicherheit   von   Frau   ROSENSTIEL   Sorgen   zu   mache, welche   der   Betroffenen   unbegründet   erschienen.   Diese Assistentin   alarmierte   den   Hausarzt   und   der   beantragte mit      Brief      vom      30.01.13      unter      Verletzung      des      Arztgeheimnisses      beim      Friedensrichteramt      das Verbeiständungsverfahren.   Er   liess   sich   nämlich   erst   zwei   Tage   im   Nachhinein,   am   01.02.13 .   davon   entbinden. Um   diese   Unregelmässigkeit   zu   vertuschen   und   den   Arzt   zu   decken   wird   im   Entscheid   der   Friedensrichterin vom 27.11.13  vorgetäuscht, der Arzt hätte seinen einschlägigen Antrag erst am 01.02.13   eingereicht. Die    Dame    erwog,    gelegentlich    in    eine    Einzimmerwohnung    umzuziehen,    bevorzugt    in    einer    für    alte    Leute abgesicherten   Wohneinheit.   Sie   wurde   sanft   unter   Druck   genommen,   sich   zu   entscheiden.   Es   gab   jedoch überhaupt keinen Grund, die Sache zu überstürzen. Am   27.11.13 ,    verfügte   die   «Friedensrichterin»   Véronique   LOICHAT   MIRA    eine   Vertretungs-Verbeiständung   «zu Gunsten   von   Rita   ROSENSTIEL».   Darin   sah   man   auch   eine   Versorgungsmassnahme   vor   (…)   «wegen   der schwindenden   Gesundheit   und   dem   Risko   gefährlicher   Stürze».   Eine   weit   hergeholte   Unterstellung.   Heute, fünf    Jahre    später    hält    sich    Frau    ROSENSTIEL    immer    noch    solid    auf    den    Beinen    und    erfreut    sich    einer beachtlichen   Gesundheit   für   ihr   Alter.   Aus   dieser   Urkunde   geht   nirgends   hervor,   ob   LOICHAT    die   Bürgerin   um ihre   Wünsche   befragt   hätte,   wie,   wo   und   wann   diese   «Massnahme»   ausgeführt   werde.   Nicht   eine   einzige   Frage bezüglich der Wünsche der Betroffenen, wo sie zukünftig wohnen wolle… Am   07.01.14   beauftragte   LOICHAT   ohne   eine   weitere   Anhörung   angesetzt   zu   haben   den   Beistand   namens Jean-Pierre   GOETSCHMANN,   und   ordnete   die   «Massnahme»   an.   Sofortige   Ausführung   in   erschreckendem Eiltempo: Am   27.01.14,   informierte   der   Henker   sein   Opfer,   es   werde   anderntags   im Altersheim   EMS   Nelty   de BEAUSOBRE   versorgt.   Der   Ablauf   ist   in   der   Eigenbiographie   « Pourquoi   ? »    beschrieben.      Am   selben   Tag kündigte   GOETSCHMANN   den   Wohnungsmitvertrag   auf,   und   anschliessend   die   Hausratsversicherungen   bei der ECA und La Mobilière. Gemäss    dem    Protokoll    vom    16.03.15 ,     bezeugte    die    Hausmeisterin,    mit    der    diese    Mieterin    eine    gute Einvernahme   gepflegt   hatte,   dass   Rita   ROSENSTIEL   ihre   Wohnung   nochmals   am   03.02.14   in   Begleitung   dieses GOETSCHMANN   habe   betreten   können,   um   einige   persönliche   Effekten   mitzunehmen.   Da   sie   ihr   Zimmer   im Altersheim   mit   einer   anderen   Pensionärin   teilen   musste,   konnte   sie   nur   gerade   das Allernötigste   mitnehmen.   Die Hausmeisterin hat übrigens das unflätige und brutale Benehmen von GOETSCHMANN beschrieben. Am   05.02.14 ,   schloss   der   Beistand   hinter   dem   Rücken   seiner   Schutzbefohlenen   mit   einem   Trödelhändler   einen Vertrag   zum   Verkauf   ihrer   gesamten   Fahrhabe         ab,   welche   bei   der   La   Mobilière   für   CHF   80'000   versichert   war. Er verhökerte das Ganze für CHF 1'500.- wovon 80 % zur Bezahlung von CHF 1'200.-. Entsorgungskosten abzuziehen waren. Nettoerlös : CHF 300.-. Nachstehend   ein   Auszug   aus   der   Zeugeneinvernahme   der   Hausmeisterin   vom   16.03.15 .   Auf   die   Frage,   ob Madame     ROSENSTIEL     nochmals     allein     in     ihre     Wohnung     hochgestiegen     sei,     antwortete     die Hausmeisterin:   «Ja.   Am   14.   Februar,   also   in   den   Tagen   vor   ihrem   90.   Geburtstag,   wollte   sie   ihren   Briefkasten   leeren.   Wir mussten   feststellen,   dass   die   Post   bereits   abgefangen   wurde.   Sie   nutzte   die   Gelegenheit,   mich   zu   bitten,   ihr   mit meinem Schlüssel ihre Wohnung zu öffnen. Wir fanden eine entleerte Wohnung, und das hat sie schockiert ». In   der   Tat   hat   GOETSCHMANN   seiner   Schutzbefohlenen   bereits   am   28.01.14   ihre   Schlüssel   und   anderes   mehr abgenommen. Die   so   ausgeplünderte   alte   Dame   sandte   einige   Briefe   an   GOETSCHMANN,   beginnend   mit   ihrem   Brief   vom 18.02.14,   in   welchem   sie   kurz   und   bündig   ihre   Meinung   ihn   betreffend   bekannt   gab.   Dann   schob   sie   einen eingeschriebenen   Brief   nach,   in   welchem   sie   aus   dem   Gedächtnis   ein   Inventar   betreffend   ihre   verschwundene Fahrhabe durchgab. In ihrem Brief vom 14.03.14  schrieb sie Klartext. Sie fühlte sich bestohlen. Im Schreiben vom 21.03.14  liess sie wissen : «Ich   verlange,   ein   komplettes   und   detailliertes   Inventar   (…)   aller   meiner   persönlichen   Effekten   zu   erstellen,   die Sie   bei   Ihnen   deponiert   haben.   »   Sie   ignorierte   also   in   jenem   Zeitpunkt,   dass   ihr   gesamtes   mobiles   Vermögen bereits vernichtet war. Rita   ROSENSTIEL   hat   nie   ein   solches   Inventar   gekriegt.   Das   einzige   Inventar,   das   GOETSCHMANN   für   den Beginn     und     das     Ende     seines     Mandats     am     14.04.14 ,     ausstellte,     blendet     die     Fahrhabe     seiner Schutzbefohlenen    vollständig    aus.     Man    darf    das    als    Urkundenfälschung    bezeichnen,    welche    von LOICHAT ohne Wimpernzucken abgesegnet wurde ! Freilich    hat    Rita    ROSENSTIEL    unverzüglich    beantragt,    dieser    «Beistand»    sei    seines   Amtes    zu    entheben. LOICHAT aber verteidigte hartnäckig diesen Beistand ihrer Wahl . In ihrem Brief vom 26.02.14  schrieb sie : «…   Ihr   Beistand   musste   ihren   Mietvertrag   aufkünden   (in   wessen   Namen?)   (…)   Hr.   GOETSCHMANN   ist   Ihren Anweisungen   gefolgt.   (…)   Hr.   GOETSCHMANN   hat   mit   der   Zustimmung   des   Friedensrichteramtes   seine Arbeit nach   bestem   Wissen   und   Gewissen   ausgeführt,   sodass   man   ihm   bis   zum   heutigen Tag   nichts   vorzuwerfen   hat».     Unter   diesen   Unwahrheiten   figuriert   eine   einzige   Wahrheit:   «Hr.   GOETSCHMANN   hat   mit   der   Zustimmung des Friedensrichteramtes seine Arbeit (…) ausgeführt   »…   Man   leitet   davon   ab,   dass   GOETSCHMANN   auf   Anordnung   von   LOICHAT   hin   gehandelt   hat.   Die   Beiden   sind Komplizen ! Es   brauchte   drei   schriftliche   Anträge   seitens   Rita   ROSENSTIEL,   um   endlich   diesen   Prädatoren-Beistand   per 31.03.14 los zu sein. Man    fragt    sich,    weshalb    das    Paar    LOICHAT    /    GOETSCHMANN    so    überstürzt    zum    Nachteil    von    Frau ROSENSTIEL   gehandelt      hat.   Es   ist   erlaubt,   die   Frage   zu   stellen:   Wem   hat   das   Verbrechen   genützt?   Der Nutzniesser   dieser   barbarischen Ausweisung   ist   ganz   offensichtlich   Bernard   NICOD,   der   Besitzer   der   fraglichen Wohnung.    In    Anbetracht    der    Wohnungsknappheit    konnte    er    ganz    sicher    zu    einem    erhöhten    Mietzins wiedervermieten.    Logischerweise    lässt    dies    die    Hypothese    zu,    LOICHAT    /    GOETSCHMANN    hätten    ihre Drecksarbeit als Rausschmeisser durchgezogen, im Solde der in der Waadt dominierenden Immobilien-Agentur. Das Strafverfahren Das   von   der   Staatsanwaltschaft   produzierte   Aktenvolumen   wiegt   nur   etwa   ¼   der   gesamten   Papiermasse, obwohl   dieses   Verfahren   als   erstes   am   29.08.14    eröffnet   und   als   letztes   abgeschlossen   wurde   am   27.11.17 . Eröffnet   wurde   es   durch   die   «Staatsanwältin»   Hélène   SMITH,   welche   die   Sache   erst   einmal   verschleppte. Beinahe    ein    Jahr    nach    dem    Verschwinden    des    matereillen    Vermögens    von    Frau    ROSENSTIEL    sind    5 Befragungen   durchgeführt   worden:   jene   mit   Rita   ROSENSTIEL   (24.11.14),   dem   angeklagten   Beistand      Jean- Pierre     GOETSCHMANN     ( 09.01.15 ),     der     Sozialassistentin    Agnes     BEURET     –     Zeugin     ( 09.01.15 ),     des Trödelhändlers   REYMONDIN   –   Zeuge   ( 09.01.15 ),   und   der   damaligen   Hausmeisterin   der   Klägerin,   Maria,   Zeugin ( 16.03.15 ). Die  Zeugenaussage mit der grössten Aussagekraft ist letztere. SMITH    eröffnete    ein    Strafverfahren    gegen    GOETSCHMANN    wegen    ungetreuer    Geschäftsführung    und Verstösse   gegen   das   Eigentum.   Liest   man   aber   die   wiederholten   Erklärungen   von   Rita   ROSENSTIEL,   letztmalig in   ihrem   Brief   an   den   Obergerichtspräsidenten   Eric   KALTENRIEDER   vom   15.03.18 ,   so   hätten   die   Ermittlungen auch   die   Straftatbestände   Diebstahl   und Ausnützung   einer   wehrlosen   Person   einbezogen   werden   müssen.   Dies hätte   eine   Untersuchungshaft   von   GOETSCHMANN   unumgänglich   gemacht.   Selbstverständlich   ist   SMITH   so etwas   nicht   einmal   im   Traum   eingefallen.   Im   Gegensatz   dazu   werfen   die   Waadtländer   Einbrecher   wegen   einer Deliktsumme von CHF 500.- in Untersuchungshaft. Die   Aussagen   von   GOETSCHMANN   sind   in   totalem   Widerspruch   zu   den   Angaben   des   Opfers.   Gemäss   ihm hätte     sie     von     sich     aus     am     28.04.18     ihr     Portemonnaie     überreicht.     Sie     hat     ihn     gebeten,     die Hausratsversicherungen   zu   kündigen   etc.   etc.   Und   SMITH   sind   dabei   die   offensichtlichsten   Widersprüche nicht   aufgefallen.    Nie   organisierte   sie   eine   Gegenüberstellung   von   GOETSCHMANN   und   Rita   ROSENSTIEL. Es   ist   ihr   auch   nicht   in   den   Sinn   gekommen,   diesen   Mann   in   zeitlichen Abständen   erneut   zu   befragen,   um   ihn   so in   seinen   Widersprüchen   zu   verwickeln.   Dabei   ist   es   die   gängige   Strategie   der   Waadtländer,   Unschuldige   zu befragen    und    nochmals    zu    befragen,    bis    zum    Nervenzusammenbruch,    um    dann    so    «Widersprüche» einzuheimsen.» Siehe Affären LÉGERET und SÉGALAT. Anschliessend    führte    eine    andere    «Staatsanwältin»,    Hélène    RAPPAZ    die    Ermittlungen    fort.    Als    einzige Untersuchungsmassnahme     ordnete     sie     auf     Antrag     des     Advokaten     Robert     FOX     (Verteidiger     von GOETSCHMANN)      an,   es   sei   das   im   Altersheim   Nelty   de   BEAUSOBRE   vorhandene,   Frau   ROSENSTIEL betreffende   Dossier   am   29.09.   und   08.10.15   zu   beschlagnahmen,   unter   Verletzung   des Arztgeheimnisses.   Dies ist   ihre   einzige   Ermittlungsaktion,   die   man   in   dieser   Akte   entdeckt.   Dies   geschah   unter   Missachtung   der   von Frau   ROSENSTIEL   am   02.04.15   via   Anwältin   vorgetragene   Opposition.   Ja,   die   Beschlagnahme   wurde   den Parteien     nicht     einmal     mitgeteilt.     Siehe     Brief     von     RA         Anne-Rebecca     BULA     vom     22.02.16 .     Diese Untersuchungsmassnahme   war   also   gegen   die   Klägerin   gerichtet   !   Nach   dem   08.10.15   folgten   keine weiteren   Weisungen   für   Ermittlungen.   Das   Verfahren   hätte   also   schon   Ende   Oktober   2015   eingestellt   werden können – zwei Jahre früher als dieser abschliessende Event stattfand. Im   Übrigen   setzte   RAPPAZ   das   Werk   ihrer   Amtsschwester   SMITH   fort   und   verschleppte   weiter.   Dass   der Angeklagte   dazu   beigetragen   hat,   mag   man   vielleicht   als   natürlich   hinnehmen.   Es   ist   aber   wider   die   Natur, dass   sogar   die   Anwältin   der   Klägerin,   BULA   dieses   Spiel   mitgemacht   hat   –   Antrag   auf   Fristerstreckung vom 02.04.15. Wir werden im Zivilverfahren nochmals auf dieses Prozedere zu sprechen kommen. Schliesslich   beschwerte   sich   BULA   am   06.06.16   bei   der   Staatsanwaltschaft.   RAPPAZ   versprach   mit   Brief   vom 17.06.16   «die Anzeige   des   bevorstehenden Abschlusses».   Nichts   geschah,   und   BULA   reichte   am   11.07.16   beim Generalstaatsanwalt   Eric   COTTIER   höchstpersönlich   eine   Reklamation   ein.   Jener   zeigte   sich   keineswegs überrascht,   dass   dieses   simple   Strafverfahren   bereits   mehr   als   2   Jahre   dahindümpelte.   Er   bat   RAPPAZ   lediglich höflich,   dazu   innert   10   Tagen   ihren   Kommentar   abzugeben.   Die   «Staatsanwältin»   fügte   sich   und   brachte   eine ganze   Seite   billiger   Ausflüchte   vor.   Nichtsdestoweniger   verschickte   sie   am   gleichen   Tag   ihre   Anzeige   der bevorstehenden    Verurteilungs-    und    Einstellungs-Verfügung.    Sie    hatte    beinahe    ein    Jahr    nach    ihrer    letzten Untersuchungshandlung   dafür   hirnen   müssen.   Sie   gab   zu   verstehen,   dass   sie   beabsichtigte,   den   Urheber   des Unglücks   von   Frau   ROSENSTIEL   alles   in   allem   weisszuwaschen.   Um   das   hübsch   erscheinen   zu   lassen,   liess sie   durchblicken,   ihn   wegen   des   Details   des   Verramschens   eines   gewissen      Möbelstückes   bestrafen   zu   wollen. Die   Folge:   Von   der   Advokatin   BULA   befragt,   liess   RAPPAZ   5   Monate   später   –   am   15.11.16      -      wissen,   die «Verfügungen   werden   den   Parteien   innert   kürzester   Frist   notifiziert».   2   Monate   später,   am   30.01.17   korrigierte sie   sich,   dieser   Event   finde   spätestens   bis   Ende   Februar   2017   statt.   Weit   gefehlt:   Die   Einstellungsverfügung (nicht   mal   mehr   eine   Verurteilung   wegen   des   Verramschens   eines   bestimmten   Möbels   lag   mehr   drin)   ist   vom 27.11.17  datiert – nach 3 ½ Jahren «Ermittlungen». Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt. Das Zivilverfahren Das   Friedensrichteramt   hatte   die   Versorgung   von   Frau   ROSENSTIEL   nochmals   am   24.06.14   bestätigt.   Sie   liess Einsprache   bei   der   Vormundschaftskammer   des   Obergerichtes   einreichen,   welche   ihr   in   diesem   Punkt   Recht gab.   Aber   oha,   der   Hausrat   war   vernichtet   und   die   Wohnung   gekündigt.   Sie   blieb   im   Altersheim   EMS   Nelty   de BEAUSOBRE festgenagelt. Die   Anwältin    BULA    eröffnete    am    01.06.    15    einen    Vermittlungsantrag    gegen    den    Waadtländer    Staat    beim Kreisgericht   der   La   Côte,   nachgedoppelt   mir   einem   anderen   Vermittlungsanbegehren   vom   08.09.15,   und   ein drittes   Mal   am   08.10.15   wiederholt.   Bevor   sie   aber   loslegte,   sicherte   sie   mit   dem Antrag   vom   23.09.14   ab,   dass ihrer   ausgeplünderten   Kundin   die   kostenlose   Rechtspflege   miteinschliesslich Anwaltshonoraren   zugeteilt   wurde. Sie hatte im Strafverfahren pro bono gearbeitet. Ihre Menschenliebe hatte aber Grenzen. Am   09.07.15,   bewilligte   der   «Richter»   Lionel   GUIGNARD   grossherzig   die   Eröffnung   des   Verfahrens   und   am 12.10.15, erneuerte die  «Richterin» Anouk NEUENSCHWANDER erneut die Verfahrenseröffnung. Nun    bot    der    Juristische    und    legislative    Dienst    des    Waadtländer    Staates    durch    Marlène    PARMELIN    der Verteidigerin   BULA   einen   Köder   an.   Gegen   eine      Pauschale   von   CHF   20'000   sollten   alle   Rechtsansprüche   der Klägerin abgegolten sein.  Frau ROSENSTIEL fühlte sich verletzt. Sie lehnte ab ! Man   hat   mit   dem   Korrespondenzwechsel   Kilogramme   von   Papier   produziert.   Der   RA   BULA   waren   ihre   Honorare prioritär.   Wie   im   Strafverfahren   begann   man   wieder   mit   dem   Spiel   der   Fristerstreckungsanträge.   Im   Namen   des Waadtländer   Staates   eröffnete   Marlène   PARMELIN   am   09.11.15   den   Ball.   Am   20.04.16   beschwerte   sich   BULA beim   Kreisgericht   der   La   Côte   wegen   einer   von   PARMELIN   im   Namen   des   Waadtländer   Staates   beantragten Fristerstreckung. Dieselbe reagierte darauf am 25.04.16 süffisant. Man liest da : «   …   es   ist   mindestens   pikant   festzustellen,   dass   RA   BULA   das   Ende   der   Dreimonatsfrist   nach   Bewilligung   der Verfahrenseröffnung   abgewartet   hat,   um   dann   nicht   nur   eine,   sondern   zwei   Fristverlängerungen   zu   fordern.…   ». Ja   tatsächlich   sollte   BULA   noch   weitere   sieben   Male   um   Fristverlängerungen   betteln   (14.07.16,   29.08.16, 05.10.16,    21.10.16,    18.11.16,    15.12.16,    09.01.17).    «Die    komplexe   Affäre»    hat    also    RA    BULA    neun    Mal gezwungen,   im   Namen   ihrer   mehr   als   neunzigjährigen   Klientin   Fristerstreckungen   einzufordern.       Damit hat sie der Staatsmacht in die Hände gespielt, und den Interessen ihrer Mandantin geschadet. Inzwischen   hatte   die   Staatsanwältin   RAPPAZ   ihre   Einstellungs-/Verurteilungs-Verfügung   vom   22.07.16   erlassen, und   der   Repräsentantin   des   Waadtländer   Staates   PARMELIN   zu   verstehen   gegeben,   dass   die   Strafklage   von Frau    ROSENSTIEL    aussichtslos    war.    PARMELIN    nutzte    die    Gelegenheit,    am    18.02.16    einen   Antrag    auf Suspendierung   des   Zivilverfahrens   vorzubringen,   bis   zur   Kenntnis   des Ausganges   des   Strafverfahrens   durch   die Zivilparteien.   Dieser   Antrag   wurde   vom   «Präsidenten»   CORNAZ   am   15.08.16   zurückgewiesen   –   d.h.   dass   der Waadtländer   Staat   der   92-jährigen   Feindin   nochmals   ½   Jahr   abgezwackt   hat   !    So   wurde   mit   allen möglichen   Mitteln   versucht,   Rita   ROSENSTIEL   abzunutzen    und   PARMELIN   erneuerte   am   02.09.16   im Namen    des    Waadtländer    Staates    via    Advokatin    der    Klägerin    das    Angebot    noch    ein    mal    mit    der Abspeisung von CHF 20'000.- Schliesslich   gefiel   es   der   «Richterin»   CORNAZ   Hof   zu   halten   und   die   Hauptverhandlung   auf   den   01.02.17 . festzulegen.    Auf    dem    Programm    stand    die    Befragung    des    Pflegepersonals,    was    überhaupt    in    keinem Zusammenhang   stand   mit   der   Forderung   von   Rita   ROSENSTIEL   auf   Gutmachung   und   Schadenersatz   für   ihren zerstörten   Haushalt.   Die   Schlacht   wurde   also   auf   einem   Nebenkriegsschauplatz   geschlagen.   3   ½   Stunden steriles   und   gelehrtes   Geschwätz.   Am   06.02.17 ,   erliess   CORNAZ   ihr   Urteilsdispositiv,   mit   welchem   sie   alle Forderungen   von   Rita   ROSENSTIEL   auf   der   ganzen   Linie   abwimmelte.   Die Advokatin   BULA   erhielt   hingegen CHF 12'292.- für ihre Kollaboration zugesprochen… Es   folgte   eine   ungewöhnliche   Eingabe:   anstatt   wie   üblich   den   Eingang   des   motivierten   Urteils   abzuwarten, um   dann   beim   Kantonsgericht   Einsprache   einzulegen   verfasste   BULA   eine   umfangreiche   Replik   an   die Adresse des      Tribunal   d’arrondissement   de   la   Côte.   Da   man   keine   Spur   einer   Reaktion   in   der   Akte   findet,   darf   man annehmen,   dass   die   Empfänger   dieses   wichtige   Dokument   gar   nie   gelesen   haben.   Und   nun   griff   der   zukünftige «Caesar der Justiz» , Eric KALTENRIEDER   ein. Mit   Brief   vom      11.04.17 ,   kündigte   BULA   der   übers   Ohr   gehauenen   Klientin   an,   sie   werde   Caesar   am   28.04.17 um    15    Uhr    treffen,    denn    der    Waadtländer    Staat    sei    auf    sein   Angebot    zurückgekommen,    grosszügig    ein Schmerzensgeld     von     CHF     20'000     auszuzahlen.     Folglich     war     es     KALTENRIEDER ,     der     zukünftige Obergerichtspräsident VD, der diese Transaktion vom 24.05.17  ausgeheckt hat. Auszug aus dem Inhalt: I. Aus    Gefälligkeit    und    ohne    Schuldanerkennung    wird    der    Waadtländer    Staat    an    Agnes    Rita ROSENSTIEL   die   Summe   von   CHF   20'000   (zwanzigtausend   Franken)   innert   Monatsfrist   ab   Unterzeichnung dieser Konvention überweisen. II. Der    Waadtländer    Staat    übernimmt    in    der    Gesamtheit    alle    Gerichtskosten    für    die    drei    oben erwähnten hängigen Verfahren (PE14.021312, PT15.042781, PT16.001617). III. Agnes   Rita   ROSENSTIEL   zieht   ihre   Strafklage   gegen   Jean-Pierre   GOETSCHMANN   zurück   und verzichtet, sich weiterhin am Strafverfahren sowie als Antragstellerin an den Straf-/Zivilverfahren zu beteiligen. […] VIII. Der Inhalt der vorliegenden Konvention ist vertraulich. Justice de cabinet oblige. Da   es   sich   um   eine   Chefsache   handelte,   wurde   die   besagte   Transaktion   von   den   würdigen   Vertretern   des Waadtländer   Staates   abgezeichnet,   nämlich   von   Jean-François   MEYLAN ,   damaliger   Obergerichtspräsident und Pierre SCHOBINGER, Generalsekretär der Justiz. Am   28.06.17   fragte   BULA   per   e-mail   die   Beiständin   von   Rita   ROSENSTIEL,   Vanesa   CASAS   an,   auf   welches Konto    die    in    der    Zwischenzeit    vom    Waadtländer    Staat    ausbezahlten    CHF    20'000    Schmerzensgeld    zu überweisen   seien.   Das   Geld   landete   auf   einem   Konto,   das   exklusive   von   CASAS   verwaltet   wird   und   dazu dient, die Pensionskosten des Sterbeheims in Morges zu bezahlen. Die Affäre in ihrer Globalität 4,6    kg    Akten    sind    in    3    Verfahren    produziert    worden.    Die    von    Jean-Pierre    GOETSCHMANN     an    Rita ROSENSTIEL   verübten   Schandtaten   haben   Wunden   hinterlassen,   die   mit   dem   Abschluss   der   Gerichtshändel nach 4 Jahren nicht vernarbt sind. BULA   kassierte   CHF   12'292.30   Anwaltshonorare.   Laut   den   letzten   Urteilen   im   Straf-   und   Zivilverfahren   hat   der ganze Spass 3'675.- + 8'582.- = CHF 12‘257.- Gerichtskosten verursacht Gerichtskosten + Honorare für die Zudienerin der Justiz + Schmerzensgeld ergeben ein Total von CHF 44‘549.30. Man   kann   füglich   davon   ausgehen,   dass   die   reellen   Gerichtskosten   den   Steuerzahler   ein   Mehrfaches   der   CHF 80'000.-   kosteten,   die   von   Frau   ROSENSTIEL   als   Schadenersatz   für   das   zerstörte   Hab   und   Gut   gefordert worden sind… Man   hat   die Tinguely-Maschine   drehen   lassen   und   mit   der   Wahrheit   Schindluder   getrieben,   ohne   Skrupel   für   die Verletzlichkeit der Greisin !!! Die Verantwortung der KESB VD in der Affäre  Rita ROSENSTIEL KESB     bedeutet     Kinder-     und     Erwachsenen-Schutz-Behörde.     In     der     Deutschschweiz     ist     ihr     Ruf     arg angeschlagen.   Eigenartigerweise   schweigen   die   Westschweizer   Medien   die   Auswüchse   der   APEA   tot (äquivalente   französische   Bezeichnung:   Autotité   de   Protection   de   l’Enfant   et   de   l’Adulte)   zu   Unrecht.    Der Verfasser   dieser Analyse   kennt   Funktionsstörungen   der APEA   in   allen   Westschweizer   Kantonen,   mit Ausnahme des   Kantons   Jura   (was   überhaupt   nicht   ausschliesst,   dass   es   solche   Funktionsstörungen   in   diesem   peripheren Kanton doch gibt. Die APEA   verrichtet   sicherlich   in   sehr   vielen   Fällen   gute Arbeit.   Auswüchse   wie   jener   mit   ROSENSTIEL   legen aber   offen,   dass   diese   Institution   unfähig   ist,   ihre   eigenen   Funktionsstörungen   zu   korrigieren   und   die Schäden zu reparieren. Das heutige System hat gar keine wirksame Qualitätskontrolle . Im   vorliegenden   Fall   hätte   die   Beamtin   der   KESB      Waadt,   die   Beiständin   Vanesa   CASAS   die   Pflicht   gehabt,   ihre Schutzanbefohlene   Rita   ROSENSTIEL   zu   schützen.   Anstatt   sie   zu   verteidigen   hat   sie   zusammen   mit   ihrer Advokatin   Anna-Rebecca   BULA   die   elende   «Transaction»   vom      24.05.17 .   mitunterzeichnet.   Diese   Beiden haben ihre Pflicht verraten. Gemäss   den   Grundsätzen   der   SUVA   tragen   die   Bosse   immer   die   Verantwortung,   sei   es,   sie   haben   falsche Angestellte   eingestellt,   sei   es,   dieselben   nicht   adequat   eingearbeitet   zu   haben,   oder   sei   es,   dass   die   Chefs ungenügend kontrolliert haben Folglich    ist    der    Patron    der    APEA    Waadt,    der    Regierungsrat    Pierre    Yves    MAILLARD,    der    für    das Departement des sozialen Gesundheitssystems zuständig ist, mitschuldigt. PS   :   Rita   ROSENSTIEL   ist   unter   anderem   deswegen   verbeiständet   worden,   weil   sie   vergessen   hatte,   einige fällige   Rechnungen   zu   zahlen.   In   ihrer   heutigen   Korrespondenz   entdeckt   man   nun   Mahnchreiben   von   Rita ROSENSTIEL,   mit   welchen   die   Schutzbefohlene   ihre   Beiständin   an   bestimmte   überfälligen   Zahlungen   erinnert. Sollte man also daran gehen, die Beiständin zu verbeiständen? GU / 15.03.18 Wie   alle   anderen   Dossiers,   die   auf      BernLeaks   aufgeschaltet   sind,   ist   auch   diese Affäre   eine   Schande   für   Bund und   Kantone   in   Bezug   auf   die   Rechtstaatlichkeit!   Diese   Verhaltensmuster   zeigen   die   Verluderung   unserer Institutionen auf, welche heute von Kriminellen geleitet, und deren Treiben vom Staat getragen werden. Frau ROSENSTIEL ist unverzüglich für das an Ihr verübte Verbrechen zu entschädigen. Alle   Bürger   dieses   Landes,   welche   diesen   Zerfall   unserer   Institutionen   feststellen,   müssen   sich   entschieden vereinigen   und   anstreben,   einen   «   Nationalrat   des   Übergangs   »    zu   bilden,   der   landesweit   in   Erscheinung treten muss und sich als solchen bei der UNO deklariert. Die   Geschäfte   in   den   Händen   unserer   heutigen   Leader   sind   gesetzeswidrig   und   treten   die   demokratischen Werte und verfassungsmässigen Rechte mit Füssen. Dies darf nicht weiter geduldet werden.
BernLeaks
  Gerhard ULRICH
Rita ROSENSTIEL Opfer der Waadtländer Apparatschiks
Thematische Petitionskommission Die Hoffnung stirbt immer zuletzt. Ihr werdet mich zweifellos erneut betreffend meine 3. Petition zu Gunsten des Waadtländer Bauern Jakob GUTKNECHT über den Tisch ziehen. Diese Tragödie lässt sie kalt. Nichtsdestotrotz präsentiere ich hiermit meine 4. Petition, dieses Mal in Sachen Rita ROSENSTIEL (94). Hiermit begehre ich an, mich zu einer öffentlichen und kontradiktorischen Anhörung vorzuladen, um ein Streitgespräch mit den beiden Hauptschuldigen für das Unglück der vierundneunzigjährigen Frau in ihrer Anwesenheit zu führen, d.h. mit den Herren Eric KALTENRIEDER , Obergerichtspräsident und Pierre-Yves MAILLARD, Regierungsrat, mit dem Ziel, die Verfehlungen anerkennen zu lassen, damit Rita ROSENSTIEL endlich Genugtuung für das erlittene Verbrechen zuteil wird. Gerhard ULRICH de Guntalingen
Résumé Am   23.04.14   hat   der   Journalist   Frederico   CAMPONOVO   /   24   Heures   den   Fall   von Rita   Agnès   ROSENSTIEL   (94-jährig)   angeprangert,   die   verbeiständet   und   dann zwangsweise   im   Altersheim   Nelty   de   Beausobre   in   Morges    versorgt   wurde.   Ihre gesamte   Fahrhabe   und   persönlichen   Sachen   wurden   verramscht   oder   vernichtet. Am   08.01.15,   ist   vom   RTS   eine   Reportage   von   Jean-Philippe   CEPPI   zum   Thema der Zwangsversorgung ausgestrahlt worden: œ  - de-force.html#6442230 Die   öffentliche   Meinung   in   der   Westschweiz   war   empört.   Rita   ROSENSTIEL,   die grosse    Verdienste    als    Förderin    von    Künstlern    hat,    wurde    mit    Sympathie- Mitteilungen überschüttet. Am   27.11.13   ist   sie   von   der   «Friedensrichterin»   in   Morges,   Véronique   LOICHAT   MIRA,     verbeiständet    worden    und    gleichentags    ordnete    sie    die    Versorgung    in einem   Altersheim    an,    was    am    28.01.14    vom    ernannten    Beistand    Jean-Pierre GOETSCHMANN    durchgezogen   wurde.   Es   bestand   gar   kein   Handlungsbedarf. Wegen   ihres   Alters   ist   ihr   Kurzzeitgedächtnis   und   ihre   Widerstandskraft   gegen Druck    geschwächt.    Sie    ist    jedoch    im    Alltagsleben    autonom    (sich    waschen, ankleiden    und    sich    bewegen).    Ihr    Urteilsvermögen    ist    ungeschmälert    und    sie arbeitet   immer   noch   alltäglich   an   ihrem   Computer.   Ihre   physische   Körperkondition ist aussergewöhnlich gut. Rita   ROSENSTIEL   reichte   am   29.08.14   eine   Strafklage   gegen   GOETSCHMANN   ein   und   am   08.10.14   eröffnete   sie   ein   Zivilverfahren   gegen   den   Waadtländer   Staat, assistiert   von   der Advokatin   Anne-Rebecca   BULA .   Beide   Verfahren   sind   im   Sand verlaufen,   dank   des   Einsatzes   der   «Staatsanwältinnen»   Hélène   SMITH    /   Hélène RAPPAZ  (Strafsache) und der «Richterin» Patricia CORNAZ  (zivil). Die   Tinguely-Maschine   der   «Justizerei»   hat   in   4   Jahren   4,6   kg   Akten   produziert. Der   Rechtsstreit   wurde   endgültig   mit   der   von   Eric   KALTENRIEDER    aufgegleisten «Transaction»      vom      24.05.17      beigelegt,      abgezeichnet      vom      damaligen Obergerichtspräsidenten   VD,   Jean-François   MEYLAN ,   und   dem   Generalsekretär der    Justiz,    Pierre    SCHOBINGER,        mit    welcher    Rita    ROSENSTIEL    unter Ausnützung   ihrer   Schwäche   hinterlistig   betrogen   wurde.   Man   offerierte   ihr grosszügig   CHF   20'000   Schmerzensgeld   gegen   den   Rückzug   ihrer   Straf-   und Zivilklagen.   Der   Verlust   ihrer   gesamten   Fahrhabe   wurde   verschwiegen   -   die   Leiche im Keller von Eric KALTENRIEDER .
Rita ROSENSTIEL « Jetée » dans un EMS qui ne lui plaît pas Autobiographie der 94-jährigen Dame
Die Leiche im Keller von Eric KALTENRIEDER Obergerichtspräsident des Kanton Waadt